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Verhalten bei Gasbränden

Am 09.04.2008 hatten zwei Mitglieder unserer Feuerwehr die Möglichkeit an einem Seminar „Verhalten bei Gasbränden“ teilzunehmen. Bei dem von der HSE angebotenen Seminar wurden den Feuerwehrleuten verschiedene Situationen gezeigt bei denen es zu Gasbränden kommen kann und welche Maßnahmen getroffen werden müssen. Grundsätzlich dürfen Brände an Gasleitungen nur nach Rücksprache mit dem Gasversorgungsunternehmen gelöscht werden. Lediglich Brände im Umfeld z.B. brennende Gebäudeteile oder Fahrzeug dürfen gelöscht werden außer bei der Rettung von Menschenleben.

Sollte ein Gasaustritt ohne Brand vorliegen sind jegliche Zündquellen (z.B. offenes Feuer, der Betrieb von Elektrogeräten, betätigen von Lichtschaltern oder Klingeln) zu vermeiden. Betroffene Gebäude/Bereiche sind schnellstmöglich zu räumen und ein Notruf (Telefon 112) ist abzusetzen.

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